Am 21. Juni 2024 um 9 Uhr hatten wir, Vertreter*innen der Initiative NEUSTAD(t)RAUM, des Verbandes der Körperbehinderten der Stadt Dresden und der „Neustadt-Kümmerer“ des Ortsbezirksamtes, uns in Seidels Klosterbäckerei verabredet. Gemeinsam gingen wir auf „Rampen-Tour“. Mit unterschiedlichen mobilen Rampen im Gepäck wurde ganz praktisch getestet, ob und mit welcher Rampe die Zufahrt für Rollstuhlnutzer*innen in Läden, Restaurants, Cafe´s oder Kulturstätten mit maximal zwei Stufen am Eingang ermöglicht werden kann. Barrierefreiheit ist die Grundvoraussetzung für ein selbstverständliches Zusammenleben im Stadtteil. Wo vielleicht eine Stufe mit einem sportlichen Aktivrollstuhl noch überwindbar sein kann, so ist bei einer 8-cm-Stufe mit einem 150 kg-Elektrorollstuhl ohne Rampe absolut Schluss.

Aktuell wirbt Ottmar Miles-Paul von der LIGA der Selbstvertretung bundesweit um wirkungsvolles Engagement für Aktivitäten zur im Koalitionsvertrag versprochenen Reform des Behindertengleichstellungsgesetz und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Laut Ottmar Miles-Paul sind so immerhin über 70 Personen und Organisationen zusammengekommen, die sich engagieren wollen.

Er schreibt weiterhin: „Und dieses Engagement ist auch dringend nötig, denn immer noch hängt der Entwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz in der Abstimmung der Bundesregierung fest und wird vor allem vom FDP geführten Bundesfinanzministerium blockiert. So geht auch die Arbeit an der Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz im ebenfalls FDP geführten Bundesjustizministerium nicht voran.“

Viele Läden, Gastronomie und andere öffentliche Orte sind auch in der Neustadt nicht barrierefrei. Und bei nicht wenigen würden mobile Rampen eine gute Kompromiss-Lösung für eine bessere Erreichbarkeit für wirklich ALLE darstellen. Wäre die Gesetzeslage eine andere und würden auch private Anbieter in einem „zumutbarem Rahmen“ zu mehr Barrierefreiheit verpflichtet, wären solche „Rampen-Touren“ nicht notwendig.

Wir hoffen auf positive Resonanz auf unsere Aktion, auf große Bereitschaft, Rampen zu leihen, zu kaufen oder selbst zu bauen und auf den politischen Willen, Barrierefreiheit ernsthaft voranzubringen!

Wie kommt man auch nach unserer Rampen-Tour an eine mobile Rampe?

  • Ausleihen von Rampen über den Verband der Körperbehinderten Dresden e.V.
    Rampen-Aktion – VKD e.V. (kompass-dresden.org)
    „Gegen eine kleine Kaution überlassen wir Ihnen eine mobile Rampe. Dabei sollte die Tür mindestens 75 cm breit und über maximal 2 Eingangsstufen zu erreichen sein.“ Die Rampen werden spendenfinanziert u. a. von der Firma Jürries und Jang GmbH
  • Die Fachförderrichtlinie Soziales https://www.dresden.de/media/pdf/ kann in 2024 Grundlage einer Förderung für die Anschaffung von mobilen Rampen und/oder mobilen Hebeeinrichtungen sein.
  • Förderung über die FRL Stadtbezirke
    Antragsberechtigt sind grundsätzlich freie Träger, Vereine, Verbände, Gruppen, Initiativen, Privatpersonen und Körperschaften des öffentlichen Rechts (keine Gewerbetreibenden!), die Aufgaben im Interesse der Landeshauptstadt Dresden erfüllen und/oder gemeinnützig arbeiten. Anträge sind rechtzeitig, jedoch bis spätestens 15. Oktober für das laufende Jahr, beim Stadtbezirksamt Altstadt zu stellen.  Stadtbezirksämter | Landeshauptstadt Dresden
  • Förderung über das Förderprogramm „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ Es ist eine Förderung von Projektkosten bis zu 25.000 Euro möglich. Das Projekt muss innerhalb eines Förderjahres begonnen und abgeschlossen werden. Das Objekt muss für die Öffentlichkeit zugänglich beziehungsweise nutzbar sein. Barrierefreies Bauen | Stadterneuerung | Landeshauptstadt Dresden